Sehr geehrter Herr xxx,
ich möchte nun eine Stellungnahme bezüglich meiner Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben. Ich versichere darin alle Angaben an Eides.
Vor 2 Jahren, am xx.xx.99 wurde ich 18 Jahre alt. Monate zuvor begann ich mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnis des PKWs. Nach bestandener Prüfung vor meines Geburtstages freute ich mich über alles auf den Tag, an dem ich meinen Führerschein endlich in der Hand halten kann. Am Morgen des 1 Junis fuhr ich mit dem Bus nach Göppingen. Alles war so wunderbar. In meinem Glück schwor ich mir, immer ein guter Autofahrer zu sein, mich immer so zu verhalten, wie es mir in der Fahrschule gelehrt wurde. Diesen Schwur brach ich bis zum heutigen Tage nicht und ich werde es auch in Zukunft niemals tun. Nach wie vor bin ich der Fahrer im Straßenverkehr, der sich an alle Geschwindigkeitsbeschränkungen hält. Des öfteren ist es der Fall, dass andere PKWs aus diesem Grund extrem auffahren, so zum Beispiel in 50 km/h Zonen. Ich fahre in solchen Zonen, seit ich den Führerschein besitze stets mit ca. 48 km/h. Ich kann nicht vermuten, mit wie viel km/h andere PKWs an dieser Stelle fahren würden. Ich lasse mich auf keinen Fall von solchen Fahrern beeinflussen. Es ist ein Beispiel für Verantwortungslosigkeit, ich bin ein korrekter Mensch.
Herr xxx, ich wollte Ihnen hiermit meinen Fahrstil etwas näher bringen.
Am 14.08.2000 wurde ich nun geblitzt. Kurz darauf fand ich einen Bußgeldbescheid im Briefkasten. Für mich brach eine Welt zusammen. Nach wie vor habe ich mich stets an die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten. Für mich begann die Suche nach einer Lösung, einer Suche nach dem Ereignis, was am 14.08.2000 wirklich geschah. Mit einem Rechtsanwalt (Herr xxx) habe ich versucht, dieses Problem zu lösen, was bis zum heutigen Tag aktuell ist.
Die weiteren Vorgänge sind Ihnen mit Sicherheit bekannt (Gutachten etc.).
Es besteht nun der dringende Verdacht, dass am 14.08.2000 der Tacho meines Fahrzeugs defekt war, und eine völlig falsche Geschwindigkeit anzeigte. Nachdem nun das Gutachten des Messgerätes gezeigt hat, dass der Blitzer angeblich fehlerfrei funktionierte liegt nun die Vermutung nahe, dass der Tacho an diesem Tage erhebliche Unterschiede in der Anzeige der Geschwindigkeit des Tachos mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit zeigt. Dies bestätigte nun auch die Fachwerkstatt, die den PKW regelmäßig wartet.
Das Fahrzeug selbst befindet sich, seit dem nun dieser Fehler vorliegt in einer aufwendigen Reparatur.
Zudem möchte ich Sie noch auf eines hinweisen. Ich bin momentan Azubi, absolviere eine Lehre als Einzelhandelskaufmann. Ich habe ein Einkommen von ca. DM 800.- pro Monat. Dies sind ca. DM 400.- nach Abzüge monatlicher Verbindlichkeiten. Ich hätte niemals, wenn ich mir sicher gewesen wäre, dass ich schuldig bin ein solches Verfahren in die Wege geleitet. Mit Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten usw. bin ich bei einem Betrag von ca. DM 2000.- an denen ich einige Jahre zu kämpfen habe.
Wenn ich einen Fehler mache, dann stehe ich dazu. Und wäre ich an jenem Tag wirklich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren dann wäre ich dazu gestanden.
Die weiteren Schritte sind nun Ihre Entscheidung, und ich kann Sie nur bitten, diesen Brief bei der Festlegung des Urteils zu berücksichtigen.
Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen
Manuel Götz, Schlierbach
03.09.2001
PS: Für Rückfragen stehe ich natürlich jederzeit zur Verfügung.